Schiffahrt –
Der Sommer hat am Ossiacher See viel zu bieten: sauberes Wasser, viele trendige Wassersportarten, Events und eine hervorragende Gastronomie. Das Highlight ist eine Fahrt mit einer der zwei Ossiacher See Schiffe MS Ossiach und MS Villach und ganz speziellen Sommerprogrammen.
Erkunden sie den See, wie Kaiser Karl V. mit dem Schiff zwischen Burg Landskron und Stift Ossiach oder genießen Sie die Rundfahrt mit möglicher Unterbrechung bei der Kanzelbahn, den Wasserfällen in Sattendorf oder dem Naturschutzgebiet „Bleistätter Moor”. Die Crew verwöhnt sie mit Captain’s Coffee und Eis-Creationen.
Mehr informationen über Fahrzeiten und Themenfahrten finden Sie unter www.schifffahrt.at/ossiachersee/
Sind Motorboten am Ossiacher See erlaubt?
Eine vielgestelte Frage! Du kannst gerne dein eigenes Boot an eine der Slipstellen ins Wasser lassen. Aber bedenk das ohne genehmigung, jegliche Motorantrieb verboten ist! Am Wörthersee, Millstätter See und Ossiacher See ist allerdings das Fahren mit E-Motor (unter 4,4kW) jedoch (zulassungsfrei) erlaubt. Aber um ganz sicher zu gehen, fragen Sie bitte bei der Gemeinde nach. Hier ein Auszug aus das Kärntner Schiffahrtsgesetz
Ossiacher See
- Auf dem Ossiacher See ist die Schifffahrt mit Fahrzeugen – ausgenommen Wassermotorrädern im Sinne von § 3 Abs. 1 Z 11 SFVO –
a) mit Innenbord-Viertakt-Hubkolbenmotoren oder Dampfmaschinen, sofern sie auf Grund einer Konzession nach dem SchFG betrieben wird,
b) mit Viertakt-Hubkolbenmotoren oder Dampfmaschinen, sofern sie zur Ausübung der Berufsfischerei oder zur Bringung land- und forstwirtschaftlicher Produkte oder für Betreuungsdienste betrieben wird,
c) mit Innenbord-Viertakt-Hubkolbenmotoren zur Ausübung der privaten Schifffahrt,
zulässig.- Die Anzahl der Motorfahrzeuge mit Verbrennungskraftmaschinen, welche auf Grund einer Konzession zur gewerbsmäßigen Ausübung der Schifffahrt (§ 77 Abs. 1 SchFG) oder zur gewerbsmäßigen Schulung von Schiffsführern mit Fahrzeugen, für die ein Befähigungsnachweis erforderlich ist (§ 76 Abs. 3a SchFG), eingesetzt werden dürfen, wird auf dem Ossiacher See mit 11 festgesetzt. Diese sind unter den ersten beiden Ordnungsziffern 11 des amtlichen Kennzeichens registriert. Ausgenommen von der Limitierung sind Fahrgastschiffe, die für mehr als 20 Fahrgäste zugelassen sind. Die Schifffahrt mit zur Vermietung bestimmten Fahrzeugen mit Verbrennungskraftmaschinen ist verboten.
- Auf dem Ossiacher See wird die Anzahl der zugelassenen privaten Motorfahrzeuge (Motorboote) mit Verbrennungskraftmaschinen mit 28 festgesetzt. Diese sind unter den ersten beiden Ordnungsziffern 21 des amtlichen Kennzeichens registriert.
- Auf dem Ossiacher See ist die Schifffahrt mit Fahrzeugen mit Elektromotoren, hinsichtlich der zur Vermietung bestimmten jedoch nur bis zu einer Leistung von höchstens 500 Watt, zulässig.
- Die maximale Anzahl der Motorfahrzeuge mit Elektromotoren mit einer Antriebsleistung ab 4,4 kW, welche auf Grund einer Konzession zur gewerbsmäßigen Ausübung der Schifffahrt (§ 77 Abs. 1 SchFG) oder zur gewerbsmäßigen Schulung von Schiffsführern mit Fahrzeugen, für die ein Befähigungsnachweis erforderlich ist (§ 76 Abs. 3a SchFG), eingesetzt werden dürfen, wird auf dem Ossiacher See mit 15 festgesetzt. Diese sind unter den ersten beiden Ordnungsziffern 11 des amtlichen Kennzeichens registriert. Ausgenommen von der Limitierung sind Fahrgastschiffe, die für mehr als 20 Fahrgäste zugelassen sind.
- Die maximale Anzahl der privaten Motorfahrzeuge mit Elektromotoren mit einer Antriebsleistung ab 4,4 kW wird auf dem Ossiacher See mit 30 festgesetzt. Diese sind unter den ersten beiden Ordnungsziffern 91 des amtlichen Kennzeichens registriert.